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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Michael Ugwuowo

Baden-Württemberg
Landgericht Stuttgart
316-II/5/1700
Personendaten
Herr Dipl.-Übersetzer/in Michael Ugwuowo
Konrad-Adenauer-Str. 1, 76726 Germersheim
0176 80220916
07274 7001338
Geschäftsdaten
Michael Ugwuowo Pan-African-Translation
Weitere Infos
Die erneute Beeidigung erfolgte am 15.06.2026. Zuvor war Herr Ugwuowo vom 30.03.2007 bis 14.06.2026 als Dolmetscher und Übersetzer für die Sprachen Igbo und Pidgin-Englisch nach §§ 14, 15 AGGVG a.F. beeidigt.
Englisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 15.06.2026 - 15.06.2031
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 15.06.2026 - 15.06.2031
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Englisch (Pidgin)
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 15.06.2026 - 15.06.2031 30.03.2007 - 15.06.2031
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 30.03.2007 - 15.06.2031
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Ibo (Igbo)
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 15.06.2026 - 15.06.2031 30.03.2007 - 15.06.2031
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 30.03.2007 - 15.06.2031
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung