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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Wladimir Kutz

Sachsen
Oberlandesgericht Dresden
Personendaten
Herr Dr. Wladimir Kutz
Natonekstraße 25, 04155 Leipzig
0151 14140831
0341 5640725
Geschäftsdaten
0341 5640725
Weitere Infos
ohne Beschränkungen
Gesellschaftliche und technische Gebiete/Konferenzdolmetschen
Englisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 12.09.1995 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 12.09.1995 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Russisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 12.09.1995 - 30.03.2028 12.09.1995 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 12.09.1995 - 30.03.2028 12.09.1995 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Spanisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 12.09.1995 - 30.03.2028 12.09.1995 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 12.09.1995 - 30.03.2028 12.09.1995 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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