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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Katja Hornbogen

Sachsen
Oberlandesgericht Dresden
Personendaten
Frau Katja Hornbogen
Markt 19, 99510 Apolda
0034 650178118 (span.)
Geschäftsdaten
03644 553324
Weitere Infos
Englisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 19.03.2002 - 30.03.2028 19.03.2002 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 19.03.2002 - 30.03.2028 19.03.2002 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Französisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 19.03.2002 - 30.03.2028 19.03.2002 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 19.03.2002 - 30.03.2028 19.03.2002 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Spanisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 19.03.2002 - 30.03.2028 19.03.2002 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 19.03.2002 - 30.03.2028 19.03.2002 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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