Justitia auf Deutschlandkarte

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Irina Zimmermann

Bayern
Landgericht Nürnberg-Fürth
316 E 1 - 674
Personendaten
Frau Irina Zimmermann
Hugo-Junkers-Straße 12, 90411 Nürnberg
0170/2725563
0911/525207
0911/525208
Deutschland
Geschäftsdaten
Weitere Infos
Dipl.-Sprachlehrerin und Militärdolmetscherin für Englisch und Deutsch;
08.00 - 19.00 Uhr
staatl. gepr. Dolmetscherin u. Übersetzerin für Russisch u.Ukrainisch(Wirtschaft/Technik/Geisteswissenschaften);Konferenzdolmetscherin (VKD-Senior), staatl. geprüfte Übersetzerin für Englisch
Englisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 23.10.2024 - 22.10.2029 29.09.2021
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 23.10.2024 - 22.10.2029 29.09.2021
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Russisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 04.05.1999 04.05.1999
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 04.05.1999 04.05.1999
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Ukrainisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 21.10.1999 21.10.1999
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 21.10.1999 21.10.1999
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

Ihre Suche führte zu folgenden Ergebnissen (Für weitergehende Angaben klicken Sie auf einen Eintrag!):

Die Reihenfolge der angezeigten Datensätze ist zufällig. Eine andere Sortierung kann durch Klicken auf Spaltenüberschriften vorgenommen werden.
PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung