Verweise auf gesetzliche Vorschriften beziehen sich auf die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) bzw. die vergleichbaren Vorschriften der entsprechenden Bundes- und Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung.
Diese Datenschutzhinweise gelten für das Internetangebot der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen und für die über diese Internetseiten erhobenen personenbezogenen Daten. Für Internetseiten anderer Anbieter, auf die z. B. über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und -erklärungen.
Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 DS-GVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren persönlichen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
In der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank werden personenbezogene Daten verarbeitet. Im Rahmen des gemeinsamen Betriebs der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank sind die Landesjustizverwaltungen gemeinsam Verantwortliche im Sinne des Art. 26 DS-GVO und des § 39 HDSIG. Die Prozessschritte in gemeinsamer Verantwortung sind der recherchierende Zugriff auf die zentrale Applikation, das Anzeigen von Metadaten und Inhalten innerhalb der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank und das Bereitstellen von Inhalten als Ergebnis des recherchierenden Zugriffs nebst Möglichkeit zum Herunterladen und Drucken.
Für alle sonstigen Prozessschritte, insbesondere die Aufnahme[1] der Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Übersetzerinnen und Übersetzer in die Datenbank, das Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten in den Ablagesystemen der jeweils für die Registrierung zuständigen Behörde ist diese Registrierungsbehörde allein Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DS-GVO.
Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortung ist die Landesjustizverwaltung Hessen für die Verarbeitung der Daten innerhalb der Infrastruktur, die für den Betrieb der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank bereitgestellt wird, zuständig, einschließlich der Umsetzung aller erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen. Die Landesjustizverwaltung Hessen schließt eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DS-GVO oder § 3 Abs. 2 HDSIG mit dem beauftragten Dienstleister, der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung. Im Übrigen sind im Bereich der gemeinsamen Verantwortung die Landesjustizverwaltungen jeweils für die aus ihrem Bereich stammenden Daten zuständig.
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten des federführenden Hessischen Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat erreichen Sie über Hessisches Ministeriums der Justiz und für den Rechtsstaat, Datenschutzbeauftragter, Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden (datenschutzbeauftragter@hmdj.hessen.de).
Das Internetangebot wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung als technischem Dienstleister im Auftrag der Landesjustizverwaltung Hessen und nach deren Vorgaben vorgehalten.
Ihre Daten werden zur Wahrnehmung der Aufgaben der jeweiligen Landesjustizverwaltung verarbeitet. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist, soweit nicht speziellere Rechtsgrundlagen einschlägig sind, Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. e DS-GVO i.V. mit § 3 Abs. 1 HDSIG.
In der Datenbank gespeicherte bzw. verarbeitete personenbezogene Daten zu Dolmetschern und Übersetzern werden Nutzern dieser Internetseite mit Hilfe der angebotenen Suchfunktion zu Informationszwecken bereitgestellt. Eine darüberhinausgehende Bereitstellung an Dritte, insbesondere zur automatisierten Weiterverarbeitung der Daten, erfolgt nicht.
Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) für statistische Auswertungen durch Mitarbeiter der Landesverwaltung oder der HZD gespeichert:
In der Internetseite können Cookies oder JavaScript verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.
Ein Drittstaatentransfer Ihrer Daten findet nicht statt. Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.
Soweit die Landesjustizverwaltungen von Ihnen personenbezogene Daten verarbeiten, stehen Ihnen als Betroffene nachfolgende Rechte zu, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18, 21 DS-GVO ergeben:
Wenn Sie der Auffassung sind, dass die bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde der federführenden hessischen Landesjustizverwaltung wenden.
Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 1408-0. Allgemeines zum Thema Datenschutz finden Sie unter anderem auf den Internetseiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten: www.datenschutz.hessen.de
| PersonId | Nachname | Vorname | Sprachen | PLZ | Ort | Straße | Telefon | Letzte Änderung |
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