Justitia auf Deutschlandkarte

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Aldijana Seidlmayer

Bayern
Landgericht Augsburg
IV p - S 154
Personendaten
Frau Aldijana Seidlmayer
Gustav-Stresemann-Str. 46, 86199 Augsburg
Telefon wird umgeleitet
0821/6660550
0821/6660551
Geschäftsdaten
Weitere Infos
Staatl. geprüfte, öffentlich bestellte + allgemein beeidigte Übersetzerin + Dolmetscherin
DE.Justiz.66bea7ce-25cc-458b-97e9-2dab2375f6a2.c448
Montag-Freitag 10:00 Uhr - 17:00 Uhr
Konferenzdolmetscherin
Bosnisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 26.04.2012 16.11.2011
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 26.04.2012 16.11.2011
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Kroatisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 26.04.2012 16.11.2011
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 26.04.2012 16.11.2011
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Serbisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 26.04.2012 16.11.2011
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 26.04.2012 16.11.2011
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

Ihre Suche führte zu folgenden Ergebnissen (Für weitergehende Angaben klicken Sie auf einen Eintrag!):

Die Reihenfolge der angezeigten Datensätze ist zufällig. Eine andere Sortierung kann durch Klicken auf Spaltenüberschriften vorgenommen werden.
PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung