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Frau Virginie Stuck

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Niedersachsen  Gericht/Behörde:  Landgericht Hannover  Aktenzeichen:  316 E 2 - 136/16 

Personendaten
Name: Frau Virginie Stuck
Adresse: 30453 Hannover Sackmannstraße 39 Mobiltelefon: 0160/2024132
Telefon: 0511/4500869
E-Mail: Fax: 03222/3703916
Internet-Adresse: Herkunftsland:: Deutschland

Geschäftsdaten
Firma:
Firmenadresse: Sackmannstraße 39, 30453 Hannover Mobiltelefon: 0160/2024132
Telefon: 0511/4500869
E-Mail: vmstuck@t-online.de Fax:

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Servicezeiten:
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation
Bemerkungen: Allgemein beeidigte Dolmetscherin und Übersetzerin der italienischen Sprache für die Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Braunschweig vom 09.05.1989 bis 31.12.2015.



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Englisch Allgemein beeidigt ja 14.02.2017
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 14.02.2017
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Italienisch Allgemein beeidigt ja 14.02.2017
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 14.02.2017
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Spanisch Allgemein beeidigt ja 10.10.2017
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt