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Herr Jochen Ebert

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Schleswig-Holstein  Gericht/Behörde:  Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht  Aktenzeichen:  3162 E - 1848 

Personendaten
Name: Herr Jochen Ebert
Adresse: 20253 Hamburg Goebenstraße 32 Mobiltelefon:
Telefon: 040-404049
E-Mail: auftrag@jochen-ebert.de Fax: 040-4904342
Internet-Adresse: www.jochen-ebert.de Herkunftsland:: Deutschland

Geschäftsdaten
Firma:
Firmenadresse: Mobiltelefon:
Telefon:
E-Mail: Fax:

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Linguist Servicezeiten: Durch Rufumleitung, AB/MB, Email und Fax im Prinzip ständig erreichbar
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation
Bemerkungen: Ermächtigungssprachen: Schwedisch,Dänisch Niederländisch,Flämisch,Holländisch! Ferner nach Absprache: Norwegisch,Englisch, Übersetzungen NUR aus der jew. Fremdsprache in die deutsche Sprache! Keine Übernahme von Dolmetscher-Einsätzen!



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Dänisch Allgemein beeidigt
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 11.03.2015
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Niederländisch Allgemein beeidigt
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 11.03.2015
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Schwedisch Allgemein beeidigt
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 11.03.2015
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt