Seite drucken

Frau Dipl.-Agr.-Ing. Farha Khalil

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Niedersachsen  Gericht/Behörde:  Landgericht Hannover  Aktenzeichen:  316 E 2 - 133/15 

Personendaten
Name: Frau Dipl.-Agr.-Ing. Farha Khalil
Adresse: 30855 Langenhagen Kuhlmanns Kamp 44 Mobiltelefon: 0176/24081006
Telefon:
E-Mail: f.khalil@gmx.de Fax:
Internet-Adresse: Herkunftsland:: Deutschland

Geschäftsdaten
Firma:
Firmenadresse: Kuhlmanns Kamp 44, 30855 Langenhagen Mobiltelefon: 0176/24081006
Telefon:
E-Mail: f.khalil@gmx.de Fax:

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Servicezeiten:
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation
Bemerkungen:



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Arabisch Allgemein beeidigt ja 30.03.2004
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 30.03.2004
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Kurdisch (Bahdinani) Allgemein beeidigt ja 30.03.2004
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 30.03.2004
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Kurdisch (Kurmandschi - Nordkurdisch) Allgemein beeidigt ja 30.03.2004
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 30.03.2004
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt