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Herr Dipl.-Fachübersetzer Hans-Christian von Steuber

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Niedersachsen  Gericht/Behörde:  Landgericht Hannover  Aktenzeichen:  316 E 2 - 408/15 

Personendaten
Name: Herr Dipl.-Fachübersetzer Hans-Christian von Steuber
Adresse: 26129 Oldenburg Sportweg 25 Mobiltelefon:
Telefon: 0441/51370
E-Mail: von.steuber@dialog-translations.com Fax: 0441/53147
Internet-Adresse: www.dialog-translations.com Herkunftsland:: Deutschland

Geschäftsdaten
Firma:
Firmenadresse: Sportweg 25, 26129 Oldenburg Mobiltelefon:
Telefon: 0441/51370
E-Mail: Fax: 0441/53147

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Servicezeiten:
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation
Bemerkungen: Allgemein beeidigter Dolmetscher und Übersetzer der englischen, französischen und spanischen Sprache für die Gerichte und Notare des Landgerichtsbezirks Oldenburg vom 11.08.1992 bis 31.12.2015



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Englisch Allgemein beeidigt ja 09.02.2016
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 09.02.2016
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Französisch Allgemein beeidigt
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 09.02.2016
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Spanisch Allgemein beeidigt
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 09.02.2016
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt