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Herr Jürgen Schnar

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Niedersachsen  Gericht/Behörde:  Landgericht Hannover  Aktenzeichen:  316 E 2 - 46/12 

Personendaten
Name: Herr Jürgen Schnar
Adresse: Mobiltelefon: 0176/12224490
Telefon: 0511/8007240
E-Mail: info@ihrdolmetscher.de Fax: 0511/7682847
Internet-Adresse: www.ihrdolmetscher.de Herkunftsland:: Deutschland

Geschäftsdaten
Firma:
Firmenadresse: Ricklinger Stadtweg 59, 30459 Hannover Mobiltelefon: 0176/12224490
Telefon: 0511/8007240
E-Mail: info@ihrdolmetscher.de Fax: 0511/7682847

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Dolmetscher Servicezeiten:
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation Recht
Bemerkungen:



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Kasachisch Allgemein beeidigt ja 11.12.2012
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 11.12.2012
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Russisch Allgemein beeidigt ja 11.12.2012
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 11.12.2012
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Ukrainisch Allgemein beeidigt ja 11.12.2012
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 11.12.2012
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt