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Frau Susanne Heinke Hiller

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Berlin  Gericht/Behörde:  Landgericht Berlin  Aktenzeichen:  D VI 23/02 

Personendaten
Name: Frau Susanne Heinke Hiller
Adresse: 12359 Berlin Onkel-Bräsig-Str. 43 Mobiltelefon: 0178 2922442
Telefon: 030/5321 5773
E-Mail: susanne-hiller@gmx.de Fax: 030/5321 5664
Internet-Adresse: Herkunftsland:: Deutschland

Geschäftsdaten
Firma:
Firmenadresse: Mobiltelefon:
Telefon:
E-Mail: Fax:

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Dolmetscher/Übersetzer Servicezeiten:
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation
Bemerkungen:



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Englisch Allgemein beeidigt ja
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Russisch Allgemein beeidigt ja
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Schriftsprache - Deutsch Allgemein beeidigt ja
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt