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Frau Dipl.-Ing. Manijeh Zuleger

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Schleswig-Holstein  Gericht/Behörde:  Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht  Aktenzeichen:  3162E-1143 

Personendaten
Name: Frau Dipl.-Ing. Manijeh Zuleger
Adresse: 20144 Hamburg Isestraße 3 Mobiltelefon: 0160-4417115
Telefon:
E-Mail: buerozuleger@gmail.com Fax:
Internet-Adresse: Herkunftsland:: Deutschland

Geschäftsdaten
Firma:
Firmenadresse: Wall 30, 24103 Kiel Mobiltelefon: 0160-4417115
Telefon:
E-Mail: buerozuleger@gmail.com Fax:

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Dipl.-Ing. Elektronik und Dolmetscherin und Übersetzerin Servicezeiten: 24 Stunden
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation ermächtigt und vereidigt auch für die persische Sprache
Bemerkungen: Je nach Einsatzort ist An- und Abfahrt sowohl aus Hamburg als auch aus Neumünster möglich.



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Dari Allgemein beeidigt ja 19.02.2014
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 19.02.2014
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Farsi Allgemein beeidigt ja 30.03.2010
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 31.01.2008
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Persisch Allgemein beeidigt ja 30.03.2010
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 31.01.2008
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt