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Herr Wassim Titout

Bundesland der Zulassungsbehörde:  Rheinland-Pfalz  Gericht/Behörde:  Oberlandesgericht Zweibrücken  Aktenzeichen:  3162 EA - 37/09 

Personendaten
Name: Herr Wassim Titout
Adresse: 60329 Frankfurt am Main Am Hauptbahnhof 12, Bürocenter I Merkurbau, 3 Etage Mobiltelefon: 0176/82143038
Telefon: 069/24008566
E-Mail: titout@sprachbruecken.de Fax: 069/175544069
Internet-Adresse: www.sprachbruecken.de Herkunftsland::

Geschäftsdaten
Firma: Brücken Übersetzungsbüro - Inh. Wassim Titout
Firmenadresse: Am Hauptbahnhof 12, Bürocenter I Merkurbau, 3 Etage, 60329 Frankfurt am Main Mobiltelefon:
Telefon: 069/24008566
E-Mail: Fax:

Weitere Infos
Berufsbezeichnung: Servicezeiten:
Fachgebiet / Beruf / Zusatzqualifikation
Bemerkungen:



Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Arabisch Allgemein beeidigt ja 03.07.2009
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 03.07.2009
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Berber-Sprache (Berberisch) Allgemein beeidigt ja 03.07.2009
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
ja Landesrecht ja Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt

Sprache Dolmetscher/in Datum von bis Verl.-Antrag Übersetzer/in Datum von bis Verl.-Antrag
Französisch Allgemein beeidigt
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt ja 03.07.2009
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Behörde des Niederlassungsstaates
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt