Justitia auf Deutschlandkarte

Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Biljana Staak

Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
3162 E - 1952
Personendaten
Frau Biljana Staak
0176-20308685
040-38017845653
Serbien
Geschäftsdaten
BKS Dolmetschen, Biljana Staak
Lübecker Straße 1, 22087 Hamburg
0176-20308685
040-55893618
040-38017845653
Weitere Infos
Dolmetscherin und Übersetzerin
nach Absprache
Universitätszertifikat
Bosnisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 20.05.2016
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 20.05.2016
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Kroatisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 20.05.2016
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 20.05.2016
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Montenegrinisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 23.11.2021
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 23.11.2021
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Serbisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 20.05.2016
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 20.05.2016
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

Ihre Suche führte zu folgenden Ergebnissen (Für weitergehende Angaben klicken Sie auf einen Eintrag!):

Die Reihenfolge der angezeigten Datensätze ist zufällig. Eine andere Sortierung kann durch Klicken auf Spaltenüberschriften vorgenommen werden.
PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung