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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Katarzyna Ritschel

Rheinland-Pfalz
Oberlandesgericht Koblenz
3162 E 1 - 6/11
Personendaten
Frau Dr. Katarzyna Ritschel
Zeil 43, 60313 Frankfurt am Main
0160 94436655
069 15048488
069 15048486
Deutschland
Geschäftsdaten
Frau Dr. Katarzyna Ritschel
Große Weißgasse 24, 55116 Mainz
0160 94436655
069 150 48486
Weitere Infos
Englisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 24.03.2015
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 24.03.2015
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Polnisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 13.04.2011
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 13.04.2011
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Russisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 13.04.2011
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 13.04.2011
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Spanisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 13.04.2011
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 13.04.2011
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung