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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Mounir Taoubi

Sachsen
Oberlandesgericht Dresden
Personendaten
Herr Mounir Taoubi
Windmühlenstraße 16, 04107 Leipzig
+49 179 6989 688
+ 49-32-2218 5573 9
Geschäftsdaten
M T Sprachen
Dittrichring 17, 04109 Leipzig
+49 179 6989 688
+ 49 341 1257 4823
+ 49-32-2218 5573 9
Weitere Infos
Dolmetscher und Übersetzer für Gerichte auch für Konferenzen / wir vermitteln alle Sprachen
24 / 7
BDÜ-Mitglied
Arabisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 30.10.1991 - 30.03.2028 30.10.1991 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 30.10.1991 - 30.03.2028 30.10.1991 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Französisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 30.10.1991 - 30.03.2028 30.10.1991 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 30.10.1991 - 30.03.2028 30.10.1991 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Russisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 30.10.1991 - 30.03.2028 30.10.1991 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 30.10.1991 - 30.03.2028 30.10.1991 - 30.03.2028
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung