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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Sumati Panicker

Baden-Württemberg
Landgericht Stuttgart
316-II/5/1474
Personendaten
Frau Sumati Panicker
Kirschblütenweg 13, 70569 Stuttgart
0174/49302027
0711/16129309
Deutschland
Geschäftsdaten
Weitere Infos
Bengali
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 18.12.2003 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Englisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 18.12.2003 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Hindi
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 18.12.2003 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Malayalam
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 18.12.2003 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt 18.12.2003
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung