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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Sardar Kadir

Schleswig-Holstein
Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht
3162E-1414
Personendaten
Herr Sardar Kadir
Friedrichsgaber Weg 360, 22846 Norderstedt
0177-3339595
040-5355858
040-5355859
Deutschland
Geschäftsdaten
Weitere Infos
Herr Kadir arbeitet seit dem Jahr 1995 ununterbrochen als Berufsdolmetscher und Übersetzer.
Dialekt:badini
Arabisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 07.06.1995
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 09.08.2011
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Kurdisch (Bahdinani)
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 07.06.1995
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Kurdisch (Kurmandschi - Nordkurdisch)
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 15.11.2011
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt 09.08.2011
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Kurdisch (Sorani - Zentralkurdisch)
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 07.06.1995
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung