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Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank

Ausgewählte Person: Djahangir Teyfuri

Saarland
Landgericht Saarbrücken
316-314/91
Personendaten
Herr Djahangir Teyfuri
Am Ludwigsberg 72, 66113 Saarbrücken
0152/29765095
0681/9404656
Geschäftsdaten
Weitere Infos
Englisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 22.08.1991 22.08.1991
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Französisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 09.09.1998
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Persisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 22.08.1991 22.08.1991
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates
Türkisch
Dolmetscher/in Verlängerungsantrag
gestellt
Übersetzer/in Verlängerungsantrag
gestellt
Allgemein beeidigt 22.08.1991 22.08.1991
Rechtsgrundlage für die allg. Beeidigung/Eintragung
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Landesrecht Bundesrecht (GDolmG)
Öffentlich bestellt
Rechtsgrundlage für die öffentl. Bestellung
Ermächtigt
Rechtsgrundlage für die Ermächtigung
Vorübergehende Ausübung
Beruf im Niederlassungsstaat nicht reglementiert
Beeidigung / Ermächtigung / Bestellung nicht erfolgt
Behörde des Niederlassungsstaates

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PersonId Nachname Vorname Sprachen PLZ Ort Straße Telefon Letzte Änderung